Schuldner- und Insolvenzberatung
Unsere Dienstleistungsangebote:
Privatpersonen,
Selbstständige
- Haushaltsanalyse
- Sichtung und Sortierung von Unterlagen
- Anforderung von Forderungsaufstellungen
- Überprüfung von Forderungen
- Überprüfung von Zwangsmaßnahmen
- Formulierung von Widersprüchen
- Aufstockungsbescheinigung für das P-Konto
- Verhandlungen mit Gläubigern und Behörden / außergerichtliche Einigungsversuche
gem. §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO - Erstellen von Insolvenzplänen
- Beratung und Begleitung in einem künftigen
Entschuldungsverfahren - Treuhandtätigkeit bei außergerichtlichen Einigungen
- Erstellung von Insolvenzanträgen
- Beratung und Begleitung in Insolvenzverfahren
- Beratung und Begleitung in Rest-
schuldbefreiungsverfahren
Kleinunternehmen
 
- Analyse von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Verhandlungen mit Kreditinstituten
- Prüfung der Insolvenzfähigkeit
- Erstellung von Sanierungskonzepten
- Erstellung von Insolvenzplänen
- Organisationsberatung
- Optimierung von Geschäftsprozessen
Kennen Sie das?
- die Bank kündigt Ihr Girokonto und fordert Sie auf den Kontosaldo auszugleichen
- der Vermieter ruft an und fragt nach der ausstehenden Mietzahlung
- der Gerichtsvollzieher meldet sich, weil er mit Ihnen einen Termin für eine Zwangsvollstreckung abstimmen will
- der Mitarbeiter eines Unternehmens oder eines Inkassobüros ruft an und fordert die Begleichung einer Rechnung
- der Personalsachbearbeiter teilt Ihnen mit, dass ihm eine Pfändung für Ihr Gehalt vorliegt
- bestimmte Post öffnen Sie nicht mehr, weil die Briefe sowieso nur Rechnungen oder Mahnungen enthalten
- es ist erst der 25. eines Monats, aber Sie müssen sich Geld für ihren Lebensmitteleinkauf leihen, da Sie kein Geld mehr von Ihrem Konto abheben können
Kommen Sie damit klar?
Nein, aber Sie wissen nicht,
was Sie daran ändern können.
Hierbei können wir Ihnen helfen.
SOS Ausweg e.V. bietet Dienstleistungen für überschuldete Personen an. Seit 1999 hat sich die Situation für diese Personengruppe deutlich positiv verändert. Mit der Einführung der neuen Insolvenz-ordnung ist es nun auch Privatpersonen möglich, ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren zu betreiben.
Was ändert sich dadurch für Sie?
Zunächst einmal beruhigt sich Ihre Situation. Einige Gläubiger stellen durch die Einschaltung einer Schuldnerberatung das aggressive Eintreiben Ihrer Forderung ein. Sie selbst bekommen einen Überblick über die Höhe Ihrer Verschuldung. Danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie sich mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich aus der Verschuldungproblematik lösen möchten.
Warum sollten Sie sich dabei helfen lassen?
Grundsätzlich können Sie den Weg aus der Überschuldung alleine in Angriff nehmen. Mit Ausnahme einer Bescheingung durch eine 'geeignete Person oder Stelle' brauchen Sie niemanden, der Ihnen hierbei hilft. Aber, reichen Ihre Kenntnisse über Gerichtsverfahren und Vertragsabsprachen aus, um diesen Weg erfolgreich alleine zu beschreiten?
Warum sollten Sie gerade bei uns Klient werden?
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Schuldner- und Insolvenzberatung. Mittlerweile haben wir mehr als dreitausend Insolvenzverfahren und erfolgreiche Sanierungen auf den Weg gebracht. Im Gegensatz zu vielen anderen Beratungsstellen halten wir auch während des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung unsere Betreuung aufrecht.
Wir schränken unser Beratungsangebot nicht auf bestimmte Personengruppen ein. Zu uns kann jeder kommen, egal wo er wohnt und ob er selbstständig war oder ist.
Wir garantieren Ihnen eine qualifizierte Erstberatung innerhalb von zwei Wochen nach Kontaktaufnahme. Der andere Beratungsansatz bringt es mit sich, dass sie bei uns nicht monatelang auf einen Beratungs-platz warten müssen.
Wir sind eine gemeinnützige Einrichtung und Mitglied in einem der größten Wohlfahrtsverbände. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass sie qualifizierte Beratung bekommen.
Was kostet Sie das?
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und wir im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens für Sie tätig sein dürfen, welcher zu einem außgerichtlichen Vergleich oder einer Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO führt, erhalten wir eine Fallpauschale vom Land Baden-Württemberg; d.h. also grds. kostenfrei für Sie! Für die weiteren Dienstleistungen orientieren wir uns an den Grundsätzen der Satzung des Paritätischen Wohlfahrtverbandes.
Kontaktieren Sie uns
Diplom- Betriebswirtin (FH) Aina Kesenheimer
Diplom- Betriebswirt (FH) Fritz Kesenheimer
Ihr Weg zu uns